Investitionsprämie "Digitalisierung" für Österreich
Gefördert werden Investitionen in Hardware Software und Technologien, die die Digitalisierung begünstigen.
Mit welchem Zuschuss kann ich rechnen?
Auch größere Investitionen werden unterstützt und bis zu einer maximal 50 Millionen Euro Investitionssumme als Rechnungsgrundlage bezuschusst.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Der zeitliche Rahmen für Ihre Prämie: Erste Maßnahmen Ihres Projekts müssen in den Zeitraum bis zum 28.02.2021 umgesetzt werden, um förderfähig zu sein. Darunter fallen Bestellungen, Lieferungen, alle Schritte des Zahlungsverkehrs und Baubeginne der betreffenden Investitionsprojekte.
Voraussetzungen Ihres Unternehmens: Ob Sie ein Ein-Personen-Unternehmen oder einen Konzern führen, spielt keine Rolle. Alle Unternehmen jeder Branche mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Österreich können die Prämie beantragen.
Bedingungen der Projektabwicklung:
Spätestens drei Monate nach letztem Zahlungserhalt entsprechend Ihrer Förderzusage muss eine Abrechnung über die getätigte Investitionen vorgelegt werden. Ist die Investitionsprämie bei einem Betrag von 12.000€ oder höher angesetzt, muss die Abrechnung der Förderung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bestätigt werden, den Sie beauftragen.
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